Dänemark ist ein hervorragendes Reiseland mit dem Hund oder Haustier.
Sie sollten aber an gültige Papiere denken und Ihre Reise mit dem Tier gut vorbereiten.
Anbei das Wichtigste für die Reise nach Dänemark
Der Hund oder das Haustier benötigt
- einen Heimtierausweis
- eine gültige Tollwutimpfung (Impfung mind. 30 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig, manche sogar vier Jahre).
- eine Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (Tätowierung ist anerkannt bis 2012). Aktuelle Informationen hierzu finden Sie unter www.fvst.dk (auf Dänisch und Englisch) oder beim Deutschen Tierschutzbund unter www. tierschutzbund.de oder dessen telefonischer Urlaubsberatung unter 0228 – 604 96 27
Nicht zu vergessen sind
- Der internationaler Impfpass und Ausweispapiere, Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer.
- Leine und Halsband (mit Namensschild, Urlaubs- und Heimatadresse)
- Reiseapotheke für den Hund mit allen wichtigen Medikamenten.
Trockenfutter
Nehmen Sie ausreichend Trockenfutter mit, an das Ihr Tier gewöhnt ist. Eventuell finden Sie in Dänemark nicht genau dieses Futter.
Der Hund beim Einkaufen und in Restaurants
In vielen Restaurants und in Supermärkten ist das Mitnehmen von Hunden aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Blindenhunde sind eine Ausnahme.
Leinenpflicht vom Frühling bis Herbst
Bitte achten Sie darauf, dass Hunde in der Zeit vom 01. April bis zum 31. Oktober in Dänemark an der Leine geführt werden müssen.
Achtung – Einreiseverbot für gefährlich geltende Hunderassen
Der Hund spielt für viele Menschen eine wesentliche Rolle, ist er doch nicht nur ein vierbeiniger Begleiter, sondern bekanntermaßen der beste Freund des Menschen und ein treuer Gefährte.
Aus diesem Grund tun sich viele Hundehalter mit dem Gedanken schwer, ihren Hund in eine Pension oder eine Pflegefamilie zu geben, wenn sie selber verreisen. Denn auch, wenn dort augenscheinlich gut für das Tier gesorgt werden wird, die neue Umgebung und vor allem die Trennung von seinen vertrauten Menschen für die Dauer des Urlaubes stellen einen großen Stress für den Hund dar.
Wer dennoch nicht auf Urlaub verzichten will, der muss ein Urlaubsziel und eine Unterbringung finden, die es ermöglicht, den Vierbeiner mit in den Urlaub zu nehmen und so gemeinsam zu verreisen. Dänemark ist seit vielen Jahren bei Hundehaltern und Hunden für die Möglichkeit geschätzt, dort gemeinsam Urlaub machen zu können. Der Grund dafür liegt sicherlich hauptsächlich darin, dass ein Urlaub in Dänemark traditionell im Ferienhaus verbracht wird. Hier ist nicht nur viel Platz für den Hund, er kann auch das Anwesen bewachen und schützen.
Bisher gab es in Dänemark keine Regulierung der Einreise von Hunden, jedoch trat mit Wirkung zum 1. Juli 2010 ein Gesetz in Kraft, das 13 als besonders gefährlich eingeschätzte Hunderassen mit einem Einreiseverbot belegt. Diese Hunderassen dürfen nicht mehr eingeführt oder in Dänemark gezüchtet werden, das selbe gilt für Kreuzungen, die eine oder mehrere dieser genannten Rassen enthalten.
Konkret sind die folgenden Hunderassen von dem Gesetz betroffen und dürfen nicht mehr in das Dänische Staatsgebiet eingeführt werden:
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
- Amerikanisch Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Amerikanisch Bulldog
- Boerboel
- Kangal
- Centralasiatisch Ovtcharka
- Kaukasisch Ovtcharka
- Südrussisch Ovtcharka
- Tornjak
- Sarplaninac
Wer in Dänemark lebt und einen solchen Hund besitzt, ist seit dem 1. Juli verpflichtet, den Hund nur mit einem Maulkorb und angeleint auf Straßen, Wegen, Fußwegen oder Plätzen zu führen.
Für Urlauber aus Deutschland bedeutet das Gesetz leider, dass man die oben aufgeführten Rassen nicht mehr mit in den Dänemarkurlaub nehmen kann und dass man für seinen Hund, sofern er optische Ähnlichkeiten mit den genannten Rassen haben sollte, eine offizielle Bescheinigung über die Rasse einholen sollte, die man dann bei seinem Aufenthalt in Dänemark bei sich führt.
So kann man schnell nachweisen, dass es sich bei dem eigenen Hund um eine unbedenkliche Rasse handelt, und er auch nach dem 1. Juli 2010 ein willkommener Gast in Dänemark ist.